Sauber diagostizieren beim Lipödem!

Der Run auf die Liposuktion hält an

17. Interdisziplinäres Update Gefäßmedizin
|Erschienen am: 
Laut einer Studie kann die Liposuktion beim Lipödem Schmerzen, Bewegungsfreiheit und Lebensqualität bessern (Symbolbild).

Für Patientinnen mit echtem Lipödem ist die Liposuktion eine große Hilfe. Seit dem G-BA-Beschluss zur Kostenübernahme hoffen auch viele übergewichtige Frauen, ihr Fett auf diese Weise loszuwerden. Eine Angiologin mahnt zur gründlichen Diagnostik.

Die Diagnose eines Lipödems basiert auf klaren klinischen Kriterien, verdeutlichte Dr. ­Katja ­Mühlberg, Medizinische Klinik und Poliklinik V – Angiologie, Universitätsklinikum Leipzig. Das Wichtigste ist die disproportionale symmetrische Fettverteilung an Beinen und/oder Armen. Weitere Kennzeichen sind schmerzhaftes Fettgewebe an der betroffenen Extremität. Stamm, Hände, Füße, Gesicht und Hals sind in der Regel ausgespart.

An welche Differenzialdiagnosen muss man denken?

Differenzialdiagnostisch muss an Adipositas oder den Wunsch nach Körperoptimierung gedacht werden. Es gibt auch eine Kombination von Adipositas und Lipödem, was sich zunächst nicht differenzieren lässt. In diesem Fall ist erst eine Gewichtsreduktion mittels Sport und Ernährung anzustreben. Sind die Beine danach immer noch dick, der übrige Körper schlank, handelt es sich um ein zusätzliches Lipödem.

Eine Liposuktion als Kassenleistung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (siehe Infobox). Auch die Leitlinien empfehlen bestimmte Kriterien, die allerdings etwas weniger starr sind. „Seit dem G-BA-Beschluss vom 17.7.2025 stehen bei uns die Telefone kaum noch still“, berichtete Dr. Mühlberg. Alle möchten einen Termin zur Sicherung der Diagnose Lipödem.

Wann gilt Fettabsaugen als Kassenleistung?

Laut G-BA ist die Liposuktion beim Lipödem an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Es muss eine über mindestens sechs Monate durchgeführte konservative Therapie (insbesondere Kompressionstherapie, Bewegung und ggf. manuelle Lymphdrainage) ohne ausreichende Besserung der Beschwerden vorliegen. Der Body-Mass-Index (BMI) muss unter 32 kg/m² liegen; bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² ist zusätzlich ein altersabhängig normgerechtes Taille-zu-Größe-Verhältnis (WHtR) erforderlich. Bei einem BMI über 35 kg/m² besteht keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Diagnose und Indikationsstellung sowie die Durchführung der Liposuktion müssen durch entsprechend qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen. Der G-BA-Beschluss vom 17. Juli 2025 hat vor allem die Indikation erweitert, sodass die Liposuktion beim Lipödem nun unabhängig vom Krankheitsstadium eine Kassenleistung ist. Die grundlegenden Voraussetzungen wie konservative Vorbehandlung, BMI-Grenzen und WHtR-Kriterien wurden hingegen weitgehend beibehalten.

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