Versorgungsplanung: Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts
Immer wieder kommt ein Notarzt selbst in Not. Er wird zu einem hochbetagten Patienten gerufen, dessen Leben sich zu Ende neigt. Nimmt er ihn mit in die Klinik, wird eher das Leiden als das Leben verlängert. Lässt er ihn zu Hause oder im Pflegeheim, könnte ihm evtl. unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden. Eine frühzeitige und sorgfältige Versorgungsplanung ist in dieser Situation Gold wert.
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