Diabetes und Herzinsuffizienz: Neue Antidiabetika wirksamer als Insulin
Menschen mit Diabetes, die zugleich an Herzinsuffizienz leiden, profitieren deutlich von SGLT2-Inhibitoren oder GLP1-Antagonisten. Daher sollten diese Medikamente in einer solchen Situation durchaus öfter verordnet werden, meint eine Wissenschaftlergruppe.
Menschen mit Diabetes mellitus erkranken etwa doppelt so häufig an einer Herzschwäche wie Blutzuckergesunde. Und kardiovaskuläre Erkrankungen stellen eine der Haupttodesursachen bei Diabetes dar.
Dr. Lidia Staszewsky vom Mario Negri Institute for Pharmacological Research in Mailand und Kollegen untersuchten, ob die neueren Antidiabetika aus der Gruppe der SGLT2-Inhibitoren oder die GLP1-Rezeptoragonisten diese Risiken im Vergleich zur Insulintherapie bei Typ-2-Diabetes senken können. Beide Substanzklassen haben sich bereits bei der Behandlung von Herzerkrankungen bewährt. Die Forscher haben die Daten von über 34.000 Patienten ausgewertet, die sowohl an Diabetes als auch an Herzinsuffizienz litten. Alle waren älter als 50 Jahre, knapp die Hälfte über 80. Der Beobachtungszeitraum betrug neun Jahre.
Wie die Analyse zeigte, senkte die Behandlung mit SGLT2-Inhibitoren gegenüber der Insulintherapie die Wahrscheinlichkeit für eine erstmalige Klinikeinweisung aufgrund von Herzinsuffizienz um mehr als 40 %. Unter den GLP1-Agonisten verringerte sich die Gefahr um gut ein Drittel. Zudem reduzierten die Medikamente das Gesamtsterberisiko – die SGLT2-Inhibitoren um mehr als 70 %, die GLP1-Agonisten um etwa die Hälfte.
Weniger Unterzuckerungen und Bewusstlosigkeit
Beide Therapien wurden gut vertragen, berichten die Autoren. Insbesondere Hypoglykämien und Synkopen traten wesentlich seltener auf als unter Insulin oder anderen Antidiabetika. Bislang profitieren jedoch eher wenige Patienten von den neueren Substanzen: Nicht einmal jeder Zwanzigste, dem diese Mittel helfen könnten, bekommt sie laut der Studie verschrieben.
Quelle: Staszewsky L et al. BMJ Open Diabetes Res Care 2022; 10: e002708; DOI: 10.1136/bmjdrc-2021-002708
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