Implantierten Defibrillator gegen Lebensende inaktivieren

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Vor dem Lebensende muss die Schockabgabe eines implantierten Defibrillators inaktiviert werden.

Ein höheres Lebensalter allein ist kein Grund, Patienten einen implantierbaren Kardioverter-Defibrillator vorzuenthalten.