MRT-Anmeldung: Verspätete Behandlung durch fehlende Dringlichkeit
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Bei progredienten neurologischen Symptomen muss zeitnah eine bildgebende Diagnostik erfolgen. Wenn diese vor Ort nicht durchführbar ist, sollte man den Patienten verlegen – sonst droht juristischer Ärger, wie eine Kasuistik zeigt.