MRT-Anmeldung

MRT-Anmeldung: Verspätete Behandlung durch fehlende Dringlichkeit

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Eine zu spät erfolgte bildgebende Diagnostik und Behandlung führte bei einer 67-jährigen Patientin zu einer Parese beider Beine, welche wahrscheinlich hätte verhindert werden können.

Bei progredienten neurologischen Symptomen muss zeitnah eine bildgebende Dia­gnos­tik erfolgen. Wenn diese vor Ort nicht durchführbar ist, sollte man den Patienten verlegen – sonst droht juristischer Ärger, wie eine Kasuistik zeigt.