Bedroht das GKV-Spargesetz das Darmkrebsscreening?
Fachärztinnen und Fachärzte sehen durch das GKV-Spargesetz auch die Früherkennung von Darmkrebs gefährdet. Sie fordern, nachhaltige Prävention müsse zwingend Vorrang vor kurzfristigen Einsparzielen haben.
Der Vorsitzende des Berufsverbands der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng), Dr. Ulrich Tappe, mahnt zu einer Gesundheitsreform, die Prävention und Lebensqualität stärkt. Einsparungen, die auch die Darmkrebsvorsorge treffen könnten, seien kontraproduktiv. Das Screening-Programm der gesetzlichen Krankenkassen laufe seit mehr als 20 Jahren erfolgreich und habe entscheidend dazu beigetragen, Erkrankungs- und Sterberaten nachhaltig zu senken.
Laut dem aktuellen Bericht der Gesundheitsforen Leipzig zur Darmkrebsfrüherkennung 2026 wurde zwischen 2021 und 2024 bei fast fünf von Tausend symptomfreien Männern und drei von Tausend symptomfreien Frauen ein Darmkrebs festgestellt. Diese Ergebnisse unterstreichen den hohen Stellenwert qualitätsgesicherter Früherkennungsprogramme.
Anstatt bestehende Programme zu beschneiden, fordert Dr. Tappe zusätzliche Präventionsangebote – auch mit Blick auf neue Herausforderungen wie die zunehmende Fettlebererkrankung. Nachhaltige Gesundheitsversorgung sei nur mit einer konsequenten Stärkung der Vorsorgemedizin erreichbar.
Das geplante Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV ändert nach derzeitigem Stand nichts am Anspruch auf das organisierte Darmkrebsscreening für gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren. Ärzteverbände befürchten jedoch, dass eine Budgetierung von Leistungen, die bislang außerhalb fester Ausgabenlimits vergütet wurden, den Zugang zu Früherkennungsmaßnahmen erschweren könnte.
Bundesrat bleibt hinter Erwartungen zurück
Auch die Beratungen des Bundesrats zum GKV-Spargesetz sorgen in ärztlichen Kreisen für Ernüchterung. Zwar begrüßt der bng einzelne Punkte wie das Bemühen, versicherungsfremde Leistungen nicht weiter aus GKV-Mitteln zu finanzieren, insgesamt aber greife die Länderkammer zu kurz. Das zentrale Thema einer Stärkung der ambulanten Versorgung habe in den Diskussionen kaum Aufmerksamkeit erhalten.
Dr. Tappe mahnte, die ambulante Versorgung müsse dringend strukturell gestärkt werden, um künftig mehr Untersuchungen und Behandlungen übernehmen zu können – insbesondere, wenn Kliniken aufgrund neuer Rahmenbedingungen Leistungen einstellen oder geschlossen werden. Den Praxen dürften dabei nicht ständig neue Belastungen ohne Gegenfinanzierung auferlegt werden.
Zugleich ruft der Verband Bürgerinnen und Bürger dazu auf, von einer laufenden Online-Aktion des bng Gebrauch zu machen und Abgeordnete direkt aufzufordern, dem Spargesetz in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen. Ziel sei es, die Regierungskoalition an ihre Verantwortung für eine nachhaltige Strukturreform und eine starke ambulante Versorgung zu erinnern.