Suizidassistenz aus palliativärztlicher Sicht
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 wurde die assistierte Selbsttötung in Deutschland rechtlich möglich. Als zentrale Voraussetzung verlangte das Gericht die Freiverantwortlichkeit, eine bestimmte Erkrankung oder ein Mindestalter sind keine Voraussetzung. Welche Konsequenzen bringt das für ärztliche und pflegerische Palliativkräfte mit sich?
Suizidprävention zu leisten gegenüber Menschen in einer Palliativsituation, gelingt über die Angebote der Hospizarbeit und Palliativversorgung recht gut, sagt Dr. Alexandra Scherg, Palliativmedizinerin, beim Deutschen Krebskongress 2026. Als nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2020 in der Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin über 50 Anrufe eingingen mit der Nachfrage nach Suizidassistenz, suchte ein Großteil gar nicht eine Lösung für den Moment, sondern eher eine für den Fall der Verschlechterung einer Situation oder einer Erkrankung. Viele der Anrufenden kannten aber auch die Alternativen der Palliativmedizin und der Hospizarbeit nicht. „Hier kann ein großer Schritt Richtung Prävention geleistet werden“, betont Dr. Scherg.
Nicht alle Menschen mit Suizidwunsch sind „lebensmüde“
Diese Aufgabe, also die Aufklärung zu Alternativen und Angeboten, fällt sowohl der Fachgesellschaft wie auch der Gesellschaft im Allgemeinen relativ leicht, beschreibt sie die Situation weiter. Schwerer fiele es dagegen offensichtlich, sich den „letzten 100 Metern“ – also der Begleitung eines Suizidwunsches bis hin zur Durchführung – zu widmen, also jenen Fällen, in denen Prävention nicht ausreichend war. Denn nicht alle Menschen mit Suizidwunsch seien „lebensmüde“, depressiv oder lebenssatt, differenziert Dr. Scherg. Viele seien durchaus lebensfreudig, könnten aber ihr Leben, wie sie es lieben, nicht mehr führen. „Diesen Menschen kann ich als Alternative zum Suizid nicht das Leben anbieten“, so Dr. Scherg.
Medical Tribune hat die Internistin, die sich im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin engagiert, gefragt: Wer ist aus Ihrer Sicht im ärztlichen Bereich zuständig für Suizidanfragen – Palliativmediziner:innen? Onkolog:innen? Oder vielleicht doch eher Hausärzt:innen, da sie die Betroffenen in der Regel besser kennen? Außerdem möchten wir von der Palliativmedizinerin wissen: Unter welchen Umständen dürfen Ärztinnen und Ärzte heute Suizidassistenz leisten? Gehört es zur ärztlichen Aufgabe, bei einem Suizid zu assistieren? Und wie sollten sich Beschäftigte im Gesundheitswesen konkret auf Anfragen nach Suizidassistenz vorbereiten?