Erfahrungen mit Suizidassistenz in Deutschland
Ein Berichtssystem sammelt erstmals Erfahrungen zu Anfragen nach Suizidassistenz. Die 182 Anfragen werden oft mit Krebs und Sorge um Selbstbestimmung begründet. In 17% wurde die Selbsttötung durchgeführt – Standards fehlen aber weiterhin.
Die Zahl der durchgeführten assistierten Selbsttötungen wird in Deutschland nicht erfasst. Doch sie scheint deutlich im Steigen begriffen zu sein: Im Jahr 2021 berichtete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) noch von 120 Fällen, im Jahr 2024 dann schon von 623. Was dennoch weiterhin fehlt, ist ein gesetzlicher Rahmen, der den praktischen Umgang verbindlich regelt.
Fast 200 Berichte zu Suizidanfragen gesammelt
Um zumindest empirische Grundlagen zu schaffen, hat die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ein öffentliches, anonymes Bericht- und Lernsystem eingerichtet, das seit dem 1. November 2024 Erfahrungen von ärztlichen und anderen medizinischen Fachkräften sammelt, die Anfragen nach Suizidassistenz erreicht haben. Auf dem 37. Deutschen Krebskongress hat Dr. Jan Schildmann, M.A., Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der Universitätsmedizin Halle, erste Ergebnisse hierzu vorgestellt.
Ausgewertet wurden bis dato 182 Berichte. Die vorläufigen Daten sind selbstberichtet, ein Anspruch auf Repräsentativität besteht nicht. Am häufigsten angefragt hatten Menschen mit Krebserkrankungen (51), gefolgt von neurologischen (37) und psychischen Erkrankungen (20). Herz-Kreislauf-Erkrankungen (14), Atemwegserkrankungen (11) und gastrointestinale Erkrankungen (8) komplettierten das Bild. In 19 Fällen lag keine bekannte Erkrankung vor.
Über zwei Drittel der vollzogenen Assistenzen ärztlich begleitet
Als Grund für eine Suizidassistenzanfrage wurde am häufigsten die Sorge vor dem Verlust der Selbstbestimmung (22,5 %) genannt, gefolgt von der Angst, die Selbstständigkeit zu verlieren (12,6 %). Körperliche Symptome außer Schmerzen (9,3 %) wurden als weitere Gründe genannt, aber auch Schmerzen selbst (7,1 %) sowie psychische Symptome und die Sorge vor dem Verlust der Würde (je 6,0 %). Einsamkeit (3,9 %) und die Befürchtung, der Familie zur Last zu fallen (2,2 %), spielten eine kleinere, aber auch relevante Rolle.Was aber passierte nach diesen Anfragen? In 31 Fällen (17 %) wurde die Suizidassistenz bestätigt durchgeführt. In 20 weiteren Fällen (11 %) war sie zum Zeitpunkt der Meldung in Planung. In gut einem Drittel der Fälle (34,6 %) erfolgte keine Assistenz. Dabei vergingen zwischen der ersten Anfrage und der Umsetzung in den meisten Fällen vier bis zwölf Monate; in anderen waren es fünf Wochen bis drei Monate oder auch über ein Jahr.
Bei den 51 Personen, bei denen die Assistenz durchgeführt wurde bzw. direkt in Planung war, standen Ärztinnen und Ärzte als aufklärende Personen an erster Stelle (19), dann Sterbehilfevereine (12) und die berichtende Person selbst (7). SAPV-Dienste, Angehörige, Hospizdienst und Pflegefachpersonen wurden jeweils drei- bis viermal genannt; Ethikberatung und Seelsorge kamen kaum vor.Ähnlich uneinheitlich ist die Prüfung der Freiverantwortlichkeit. Bei den 31 vollzogenen Assistenzen waren in 24 Fällen Ärztinnen oder Ärzte beteiligt, am häufigsten aus der Psychiatrie und der Hausarztpraxis, vereinzelt aus der Palliativmedizin, Gynäkologie, Neurologie und Geriatrie. Daneben prüften Mitarbeitende von Sterbehilfeorganisationen, Juristinnen und Juristen sowie zwei voneinander unabhängige Personen. Pflegefachpersonen und Angehörige wurden je dreimal genannt.
Steigende Zahlen sprechen für mehr Regelungen
Auf die Frage nach gewünschter Unterstützung antworteten viele mit einem Ruf nach Orientierung: 43 Personen wünschten sich klare rechtliche Regelungen, 27 fachliche Leitlinien. Auch offene Gespräche im Team, Supervision, Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen, mehr Fachwissen und psychologische Unterstützung wurden häufig genannt. 53 Personen gaben an, keine weitere Unterstützung zu benötigen.
Nach Einschätzung von Dr. Schildmann weisen die vorläufigen Daten darauf hin, dass fehlende Standards bei wachsenden Fallzahlen die Frage nach verbindlichen Regelungen drängender machen. Zur fachlichen Orientierung verweist er auf die S2k-Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz“, mit deren Herausgabe bis zum Herbst zu rechnen ist, und das Forschungsnetzwerk Suizidassistenz. Die Erhebung im Bericht- und Lernsystem läuft weiter; belastbare Schlussfolgerungen setzen eine abgeschlossene Auswertung voraus.
Schildmann J. 37. Deutscher Krebskongress