Krebs und Transplantationsmedizin

DSO begrüßt geplante Widerspruchsregelung

Bericht
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Die geplante Widerspruchsregelung soll die Zahl der Organspenden erhöhen und mehr schwerkranken Menschen, darunter auch Krebspatientinnen und -patienten, eine Transplantation ermöglichen.

Das geplante Gesetz zur Widerspruchsregelung soll die Organspendebereitschaft erhöhen. Das könnte auch Krebspatientinnen und -patienten zugutekommen.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat den Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung ausdrücklich begrüßt. Das neue Modell sieht vor, dass künftig grundsätzlich alle Menschen als potenzielle Organspenderinnen und Organspender gelten, sofern sie einer Spende nicht ausdrücklich widersprochen haben. Mit diesem Ansatz soll die bislang erforderliche aktive Zustimmung – die sogenannte Entscheidungslösung – abgelöst werden.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums warten derzeit mehr als 8.000 schwerkranke Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die Diskrepanz zwischen der hohen grundsätzlichen Zustimmung in Umfragen und der vergleichsweise niedrigen Zahl tatsächlicher Spenden gilt seit Jahren als zentrales Problem der Transplantationsmedizin. Die Widerspruchsregelung soll dazu beitragen, die vorhandene Spendenbereitschaft in der Bevölkerung stärker sichtbar zu machen und Entscheidungsprozesse zu vereinfachen.

Aktuelle Daten der DSO zeigen, dass die Zahl der Organspenden im laufenden Jahr leicht gestiegen ist. Von Januar bis April 2026 wurden bundesweit 368 postmortale Organspenderinnen und -spender registriert, im Vergleich zu 341 im gleichen Zeitraum des Jahres 2025. Dadurch konnten 1.137 Organe für eine Transplantation an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant gemeldet werden, nachdem es im Vorjahr 992 gewesen waren. In Sachsen verzeichnete die DSO im gleichen Zeitraum 27 postmortale Organspenden (2025: 20) und insgesamt 71 entnommene Organe (2025: 62). Die Entwicklung zeigt, dass Aufklärungsmaßnahmen und verbesserte Krankenhausstrukturen bereits erste positive Effekte haben.

Widerspruch bleibt weiterhin einfach möglich

Wer keine Organspende wünscht, soll auch künftig einfach widersprechen können – etwa über das elektronische Organspende-Register, das bereits seit 2024 verfügbar ist. Eine fehlende Eintragung wird jedoch als Zustimmung gewertet, wobei die Angehörigen im Ernstfall weiterhin informiert und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Nach Einschätzung der DSO ist die Reform ein wichtiger Schritt, um langfristig mehr Patientinnen und Patienten mit einem geeigneten Spenderorgan versorgen zu können. Gleichzeitig betont die Stiftung, dass die Widerspruchsregelung allein keine kurzfristige Zunahme der Spendenzahlen erwarten lässt. Entscheidend seien strukturelle Verbesserungen in den Kliniken, eine verlässliche Organisation der Transplantationsbeauftragten und eine Kultur des offenen Gesprächs über das Thema Organspende.

Begleitende Informationskampagnen sollen die Bevölkerung über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären und dazu anregen, den eigenen Willen klar zu dokumentieren. Damit rückt die selbstbestimmte Entscheidung der Patientinnen und Patienten stärker in den Mittelpunkt.

Wann eine Organspende als Krebspatient möglich ist

Für viele Krebspatientinnen und Krebspatienten stellt sich die Frage, ob sie selbst Organe spenden oder empfangen können. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums gilt: Eine überstandene Krebserkrankung schließt weder Spende noch Transplantation aus, solange die Erkrankung erfolgreich behandelt wurde und als geheilt gilt. Ob eine Transplantation im individuellen Fall sicher möglich ist, entscheidet das Transplantationsteam nach strengen medizinischen Kriterien.

Während einer aktiven Krebserkrankung sind Organtransplantationen in der Regel nicht vorgesehen. In seltenen Fällen wie bei bestimmten Lebertumoren kann eine Organtransplantation jedoch auch Teil der Krebstherapie sein. Ärztinnen und Ärzte prüfen dabei sehr sorgfältig, ob der Eingriff medizinisch sinnvoll ist und ob die notwendige immunsuppressive Behandlung vertragen wird.

Auch als Spenderinnen und Spender kommen ehemalige Krebspatientinnen und Krebspatienten infrage, wenn ihr Risiko, noch Tumorzellen zu übertragen, sehr gering ist. Wer als ehemaliger Krebspatient Organe spenden möchte, kann seine frühere Krebsdiagnose als Notiz auf seinem Organspendeausweis vermerken. Ärztinnen und Ärzte beraten in Zweifelsfällen individuell, ob eine Spende verantwortbar ist.

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