EBM-Erweiterung für ESR1-Test beschlossen
Ab Oktober 2026 können Ärztinnen und Ärzte den ESR1-Nachweis bei Einsatz von Imlunestrant über die GOP 19466 abrechnen. Damit wird die Brustkrebstherapie mit gezielter Diagnostik weiter standardisiert.
Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, die Gebührenordnungsposition 19466 („Gezielte Bestimmung von ESR1-Mutationen unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA“) auch auf die Anwendung von Imlunestrant auszudehnen. Das Präparat ist für erwachsene Patientinnen und Patienten mit Östrogenrezeptor-positivem, HER2-negativem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom vorgesehen, wenn die Erkrankung nach mindestens einer endokrinen Therapie fortgeschritten ist.
Mit dem Beschluss wird die bereits bestehende GOP an die Patientinnen- und Patientengruppe angepasst, für dieses Medikament nach Fachinformation infrage kommt. Die Entscheidung erfolgte nach einer Prüfung im Zusammenhang mit der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Nachweis aktivierender ESR1-Mutationen ist zwingend
Bei ER-positivem Brustkrebs kann es im Verlauf einer endokrinen Behandlung durch aktivierende ESR1-Mutationen zu einer Resistenz gegenüber Hormontherapien kommen. Der Nachweis solcher Mutationen in zirkulierender Tumor-DNA ist daher Voraussetzung für den Einsatz des Medikamentes und vergleichbaren Substanzen. Bereits für Elacestrant gilt die gleiche Regelung. Durch die Ausweitung des EBM wird die diagnostische Voraussetzung für den Einsatz beider selektiven Östrogenrezeptor-Degrader einheitlich geregelt.
Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen (MGV). Ab 1. Oktober 2026 können Ärztinnen und Ärzte die Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung abrechnen. Für die GOP 19466 sind 2.100 Punkte beziehungsweise 267,55 Euro vorgesehen.
EBM | Leistungsbeschreibung (neu) | Punkte/Euro 2026 |
19466 | Gezielte Bestimmung von ESR1-Mutationen unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA zur Indikationsstellung einer gezielten Behandlung von erwachsenen Frauen und Männern mit Estrogenrezeptor (ER)-positivem, HER2 negativem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom, bei Fortschreiten der Erkrankung nach endokriner Therapie, wenn diese laut Fachinformation obligat ist. | 2100/267,55 |
Quelle: 845. Sitzung des Bewertungsausschusses