Innovationsfonds darf nicht gekürzt werden
Die Deutsche Krebsgesellschaft warnt vor negativen Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Eine Kürzung des Innovationsfonds gefährde wichtige Fortschritte in der Onkologie und bei der sektorenübergreifenden Versorgung.
In ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf fordert die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), dass finanzielle Entlastungen der gesetzlichen Krankenversicherung keine Einschränkungen der Versorgungsqualität nach sich ziehen dürfen. Besonders die onkologische Versorgung müsse weiterentwickelt werden, um Patientinnen und Patienten den Zugang zu evidenzbasierter Medizin zu sichern.
Scharfe Kritik übt die DKG an der geplanten Halbierung des Fördervolumens des Innovationsfonds auf 100 Millionen Euro. Mehr als 13 % der geförderten Projekte hätten einen onkologischen Bezug und lieferten zentrale Impulse für Struktur- und Qualitätsverbesserungen in der Versorgung. Eine Reduktion der Mittel könne dringend benötigte Innovationen ausbremsen.
Die DKG plädiert dafür, den Fonds zu stärken – etwa durch verbindliche Transferpfade erfolgreicher Projekte, kürzere Entscheidungszeiten und gezieltes Monitoring der Umsetzung. Nur so könne der Innovationsfonds seine Rolle als Motor für Fortschritt und Patientenorientierung im Gesundheitssystem voll entfalten.
DKG unterstützt Überprüfung der Hautkrebsfrüherkennung
Positiv bewertet die DKG die geplante Überprüfung der Hautkrebs-Früherkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die Einführung eines risikobasierten, opportunistischen Screenings sei sinnvoll, sofern ausreichende Evidenz vorliege. Änderungen beim Untersuchungsintervall sollten erst nach wissenschaftlicher Bewertung erfolgen.