Vernachlässigung selbstmordgefährdeter Patienten ist ein schwerer Behandlungsfehler
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Vor der Behandlung seines aufgeschnittenen Handgelenks beteuert ein Patient, er habe keine Selbstmordgedanken mehr. Mit solch einer Aussage dürfen Ärzte sich nicht in Sicherheit wiegen. Dass man kein Psychiater ist, zählt nicht als Ausrede.