Zwangsstörungen

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Bei Zwangsstörungen treten wiederkehrende Zwangsgedanken und -handlungen auf, die der Angstreduktion oder der Spannungsbewältigung dienen.

Patienten mit Zwangsstörungen berichten typischerweise über unangenehme Gedanken, Vorstellungen und Handlungsimpulse (Zwangsgedanken oder -vorstellungen), die sich dem Bewusstsein aufdrängen. Quasi als Gegenmaßnahme kommt es zu ritualisierten Gedanken-und Handlungsketten (Zwangshandlungen), die zumeist mit dem Ziel ausgeführt werden, die aversiven Gedanken  abzuwehren oder zu neutralisieren.  Obwohl Menschen mit einer Zwangsstörung die sich aufdrängenden Gedanken oder Handlungsimpulse als unsinnig erkennen und versuchen, Widerstand dagegen zu leisten, können sie ihr Auftreten nicht verhindern: Geben sie dem Zwang nicht nach, empfinden sie meist unerträgliche Anspannung und Angst. Im Unterschied zu krankhaftem Zwangsverhalten, beeinträchtigt die Zwangsstörung den gesamten Alltag der Patienten. Die Erkrankung beginnt häufig in der Kindheit oder Adoleszenz. Das mittlere Erkrankungsalter beträgt 20 Jahre. – die Erkrankung kann aber in jedem Alter auftreten.  Es dauert oft viele Jahre, bis Patienten professionelle Hilfe aufsuchen. Bei ca. 50-70 % der Patienten findet man Lebensereignisse oder Stressoren (z.B. Schwangerschaft,  Hausbau, sexuelle Probleme, Tod eines Angehörigen) im Vorfeld der Erkrankung. Es besteht häufig eine Komorbidität mit anderen psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Panikstörungen, soziale Phobie, Essstörungen, Alkoholabhängigkeit und körperdysmorphen Störungen. Auch im Rahmen bestimmter Hirnerkrankungen (z.B. M. Parkinson, Chorea Huntington) können Zwangsstörungen auftreten. Der Verlauf ist meist chronisch, wobei die Symptomatik fluktuierend oder konstant verlaufen kann. Unter Stress nehmen die Beschwerden häufig zu.