Ärzte, Pflegekräfte und Rettungssanitäter können mit Vorsorgevollmachten noch zu wenig anfangen
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Seit mehr als einem Jahrzehnt gibt es in Deutschland ein Patientenverfügungsgesetz. Da wird es Zeit einmal abzufragen, ob diejenigen Fachkräfte, die sich mit Vorsorgedokumenten befassen, ausreichend mit dem Inhalt vertraut sind. Wissenschaftler aus Bochum und Würzburg haben dazu eine Studie aufgesetzt und sind zu ernüchternden Erkenntnissen gekommen.