Coroinaimpfung

Ungeimpftes Personal kann freigestellt werden

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Die Entscheidung liegt im Ermessen des Arbeitgebers. (Agenturfoto)

Dürfen ungeimpfte Pflegekräfte von ihrer Arbeit freigestellt werden, obwohl kein behördliches Beschäftigungsverbot vorliegt? Das Arbeitsgericht Gießen hat geurteilt.

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