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Nutzenbewertung Beschlüsse im Rekordtempo

Gesundheitspolitik Autor: Denise Lehmann

Die frühe Nutzenbewertung eines Arzneimittels kommt auch der freien Preisbildung zugute. Die frühe Nutzenbewertung eines Arzneimittels kommt auch der freien Preisbildung zugute. © nmann77 – stock.adobe.com
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Der G-BA setzt seinen Erfolgskurs fort und wickelt mehr Nutzenbewertungsverfahren ab als im Vorjahr. Pläne hinsichtlich einer Verkürzung der freien Preisbildung scheinen damit umsetzbar.

2021 schloss der G-BA 146 Verfahren zur frühen Nutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln ab. Über ein Drittel der Beschlüsse bezog sich auf Krebsmedikamente. Erheblichen Zusatznutzen erkannte man in fünf Fällen an. Ein beträchtlicher Zusatznutzen wurde in 22, ein geringer in 18 Fällen zugestanden. In 101 Verfahren wurde kein oder ein nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen festgestellt.

Verkürzung der freien Preisbildung geplant

Prof. Dr. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel, lobt die zunehmende Bereitschaft von Pharmaunternehmen, das Beratungsangebot des G-BA in Anspruch zu nehmen. Gespräche in der Planungsphase klinischer Studien trügen dazu bei, belastbare Daten für die Nutzenbewertung zu generieren.

Mit Verweis auf die Leis­tungsfähigkeit des G-BA befürwortet Prof. Hecken das Vorhaben der Ampel-Koalition, die Zeitspanne der freien Preisbildung durch den Hersteller von zwölf auf künftig sechs Monate zu verkürzen.

Quelle: Pressemitteilung G-BA

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