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Bewährungsstrafe für Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Der Heilpraktiker handelte laut Gericht fahrlässig, indem er zu hohe Dosen des Zellgifts verabreichte. Der Heilpraktiker handelte laut Gericht fahrlässig, indem er zu hohe Dosen des Zellgifts verabreichte. © iStock/chpua
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Der Heilpraktiker Klaus R. ist wegen der fahrlässigen Tötung von drei Krebspatienten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu lebenslangem Verbot der Ausübung der Heilkunde verurteilt worden.

Drei Krebspatienten waren gestorben, nachdem sie von dem in Brüggen am Niederrhein praktizierenden Heilpraktiker mit Infusionen des nicht als Medikament zugelassenen Wirkstoffs 3-Bromopyruvat behandeln worden waren. Das Krefelder Landgericht sah einen eindeutigen Zusammenhang des Todes der Patienten mit den Infusionen. Es attestierte dem 61-Jährigen „schwere Verletzungen der Sorgfaltspflicht“. Er habe den Tod der Patienten fahrlässig verursacht, indem er ihnen zu hohe Dosen des Zellgifts verabreicht habe. Er habe „alle Pflichten missachtet“ und grob fahrlässig gehandelt.

Die Ärztekammer Nordrhein fordert ein Verbot von invasiven Therapien und Krebsbehandlungen durch Heilpraktiker. Kammerpräsident Rudolf Henke meint: „Menschen mit Krebsbehandlungen sind besonders verletzlich und lassen sich aus Angst viel unkritischer auf Heilsversprechungen durch Heilpraktiker ein.“ Sie müssten deshalb besonders geschützt werden.

Medical-Tribune-Bericht

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