Bewährungsstrafe für Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Der Heilpraktiker handelte laut Gericht fahrlässig, indem er zu hohe Dosen des Zellgifts verabreichte.

Der Heilpraktiker Klaus R. ist wegen der fahrlässigen Tötung von drei Krebspatienten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu lebenslangem Verbot der Ausübung der Heilkunde verurteilt worden.