Pool-Arzt

Urteil des Bundessozialgerichts bringt Ärztlichen Bereitschaftsdienst in die Bredouille

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Eine Sozialversicherungspflicht Poolärzte stellt den ÄBD vor ein Problem.

Ein sog. Pool-Arzt im vertragszahnärztlichen Notdienst ist nicht automatisch selbstständig. Diese Klarstellung des Bundessozialgerichts sorgt auch bei Vertragsärzten und KVen für Stress, denn damit wird das Poolarztsystem im Bereitschaftsdienst zum Risiko.

Das könnte Sie auch interessieren