Urteil des Bundessozialgerichts bringt Ärztlichen Bereitschaftsdienst in die Bredouille
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Ein sog. Pool-Arzt im vertragszahnärztlichen Notdienst ist nicht automatisch selbstständig. Diese Klarstellung des Bundessozialgerichts sorgt auch bei Vertragsärzten und KVen für Stress, denn damit wird das Poolarztsystem im Bereitschaftsdienst zum Risiko.