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Einrichtungsbezogene Impfpflicht „Hier ist Führung gefragt, kein Schreckensszenario“

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Bei manchen hilft alles Bitten nichts: Sie verweigern sich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – und erhalten nun Rückenwind aus der Opposition. Bei manchen hilft alles Bitten nichts: Sie verweigern sich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – und erhalten nun Rückenwind aus der Opposition. © iStock/Studio4
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Im März trat die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft – und jetzt wird von etlichen Akteuren des Gesundheitswesens schon wieder ihre Aussetzung gefordert. Auch im Bundestag regt sich Widerstand.

Die von SPD, Grünen und FDP vorangetriebene und seit 16. März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht wird von der Opposition im Bundestag heftig kritisiert. Die Umsetzung werfe viele Fragen auf, so die Union. Sie fordert von der Bundesregierung (Drucksache 20/687), bundesweit für einen möglichst einheitlichen Vollzug zu sorgen. 

Dabei sei zu klären, welche arbeitsrechtlichen Folgen (insbesondere Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung, Kündigung, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit) sich seit dem 16. März 2022 für Beschäftigte in einer betroffenen Einrichtung ergeben, wenn der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt wird. Die Leitungen der Einrichtungen müssten auch in die Lage versetzt werden, ohne tiefere Fachkenntnisse die Echtheit oder inhaltliche Richtigkeit eines vorgelegten Nachweises zu überprüfen.

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (Drucksache 20/699) sogar die Aufhebung der Impfpflicht. Das Wesen der zu bekämpfenden Pandemie habe sich deutlich geändert, die Verhältnismäßigkeit der Regelung sei somit grundsätzlich neu abzuwägen. 

Kritik nach dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht

In einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum AfD-Antrag waren diverse unzufriedene Stimmen zu hören. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft spricht sich in einer Stellungnahme für eine sofortige Aussetzung der sektoralen Impfpflicht aus. Mit der gescheiterten Gesetzesinitiative für eine wenigstens altersbezogene Impfpflicht sei die Voraussetzung nicht mehr erfüllt, heißt es. Den Beschäftigten in Krankenhäusern sei nicht vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet würden, während die Patienten von den Regelungen nicht erfasst seien.

Kontra kommt auch vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Ein wirksamer Schutz vulnerabler Menschen in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe könne erst dann sichergestellt werden, wenn alle Kontaktpersonen über einen wirksamen Impfschutz verfügten. Die allgemeine Impfpflicht wäre daher als zweiter Schritt essenziell gewesen. 

Die Regeln wiesen neben Unklarheiten eine Reihe von Inkonsis­tenzen auf, erklärt auch der Deutsche Städtetag. Mit konkreten Betretungsverboten sei zudem kaum vor den Sommermonaten zu rechnen. 

In einer Bundestagsdebatte zum AfD-Antrag verteidigten Ampel-Politiker die Impfpflicht vehement. Die Pflicht sei richtig und wichtig, um besonders gefährdete Menschen zu schützen, betonte ­Heike Engelhardt (SPD). Laut Erwin Rüddel (CDU) sind Gesundheitsämter außerstande, die Umsetzung der Gesetzesvorgabe zu stemmen. Der Bundesgesundheitsminis­ter müsse endlich Rechtssicherheit schaffen, statt die Bevölkerung mit immer neuen Schreckensszenarien zu traktieren, für die es keine validen Grundlagen gebe: „Hier ist Führung gefragt, und wenn der zuständige Minister nicht Willens ist, dann sollte ihm die Ampel jetzt Beine machen.“

Nach einer aktuellen Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland unter Kommunen haben Krankenhäuser in 20 Großstädten über 47.000 Verstöße gegen die Impfpflicht den Gesundheitsämtern gemeldet. Bußgelder oder Betretungsverbote soll es aber bisher keine gegeben haben.

Quelle: hib - Heute im Bundestag

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