GKV-Sparpaket beschlossen, Kritik an Kürzungen bleibt

„Viele Menschen werden sterben“

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Bundeskanzler Friedrich Merz stimmt über das GKV-Sparpaket ab.

Das GKV-Sparpaket steht - doch der Preis ist hoch. Lob erhält Nina Warken für ihr Gesetz nur aus den eigenen Reihen. Opposition und Betroffene übertreffen sich mit Warnungen vor Verschlechterungen. Es könne sogar Tote geben.

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In der Koalition klopft man sich selbst auf die Schulter: Im Sommer der Reformen hat man endlich geliefert. Gegen große Widerstände hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihr Gesetz zur Stabilisierung des durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitragssatzes von 2,9 % in Rekordtempo durch Bundestag und -rat gebracht. Mit weiteren Zugeständnissen im Sinne der Mehrheit der Bundesländer wurde auch eine Verzögerung des Sparpakets durch den Vermittlungsausschuss vermieden.

Die vermeintlichen Nutznießer – Kliniken und Pharmaindustrie – äußerten sich dennoch ungnädig. Für die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft diagnostiziert der MEDI-Vorsitzende Dr. Norbert Smetak sogar einen Schockzustand. Der Staat werde seiner Fürsorgepflicht nicht mehr gerecht. „Nicht der medizinische Bedarf bestimmt künftig den politischen Kurs, sondern die Finanzlage.“

In den Kliniken kann es zum heftigen Jobabbau kommen

Besonders heftig teilte die Opposition im Bundestag aus. Der Grünen-Gesundheitspolitiker und Arzt Dr. Janosch Dahmen kritisierte die Sparmaßnahmen als „Kürzungskahlschlag mit der Rasenmähermethode“. In den Krankenhäusern drohe der größte Jobabbau in der Geschichte unseres Gesundheitswesens. Das Bundesverfassungsgericht hatte seinen Eilantrag gegen das Gesetzgebungsverfahren abgelehnt. Heidi Reichinnek, Fraktionschefin der Linken, hielt Union und SPD vor: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Martin Sichert griff die vonseiten der KVen und Ärzteverbände vorhergesagten Einschränkungen auf: „Viele Menschen werden sterben, weil sie keine Untersuchungen und keine Behandlungen mehr zeitnah bekommen.“

2025 betrugen die Leistungsausgaben der GKV 336,4 Mrd. Euro. Die gesamten Gesundheitsausgaben beliefen sich auf 579,5 Mrd. Euro. Für 2027 galt es nun, ein drohendes GKV-Defizit von knapp 19 Mrd. Euro zu stopfen. Ob das gelingt, ist nicht sicher. Die Kassen geben sich dennoch zuversichtlich, dass sie mit der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik 2027 und 2028 finanziell über die Runden kommen. 

Aussagen, die Beiträge seien somit stabilisiert, sind jedoch Augenwischerei. Denn GKV-Mitglieder werden mit jeder Lohnsteigerung, wegen der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und aufgrund der nicht mehr kostenfreien Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern ohne Kinder unter zwölf Jahren absolut höhere Abzüge haben. Die Finanzierung der defizitären sozialen Pflegeversicherung wird diesen Effekt noch verstärken. Außerdem sind künftig z. B. für Arzneimittel und Kliniktage 50 % höhere Zuzahlungen zu leisten. Es werden den Versicherten in den Praxen mehr Selbstzahlerleistungen offeriert werden. Homöopathie und Cannabisblüten werden nicht mehr von den Kassen bezahlt.

Vergütungsänderungen für Hausarztpraxen

Wie sich das GKV-Spargesetz auf Hausärztinnen und Hausärzte auswirkt, erfahren Sie in unserem Beitrag auf Instagram:

Der Bund gibt und nimmt zugleich

Weiterhin müssen GKV-Mitglieder und Arbeitgeber anstelle der Steuerzahlenden den größten Teil an der Beitragsfinanzierung von Menschen in der Grundsicherung (vorher: Bürgergeldbeziehende) übernehmen. Nach Kassenangaben geht es um einen jährlichen Betrag von etwa zehn Mrd. Euro. Das Sparpaket sieht vor: 2027 steuert der Bund eine Mrd. Euro bei, schrittweise erhöht sich sein Anteil bis auf 2,75 Mrd. Euro im Jahr 2031. Der seit 2017 bei 14,5 Mrd. Euro festgeschriebene Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds wird allerdings 2027 auf 13,15 Mrd. Euro reduziert und 2028 auf 12,95 Mrd. Euro.

Bei der Beteiligung an den Sparmaßnahmen hat sich der Staat nach Ansicht von Ulrike Elsner, Vorsitzende des Ersatzkassenverbandes, selbst am meisten geschont. „Deutlich verschont“ wurden ihrer Meinung nach auch Pharmaindustrie und Kliniken.

Aus deren Reaktionen ist das aber nicht herauszuhören.Han Steutel, Präsident der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa), sagt: „Das neue Gesetz führt dazu, dass globale Unternehmen nicht mehr in Deutschland investieren werden, Arbeitsplätze verloren gehen und innovative Medikamente nicht mehr nach Deutschland kommen werden. Eine der letzten erfolgreichen, innovativen Industrien Deutschlands wird so kaputt gemacht.“

Herstellerabschlag steigt von 7 auf 15,5 %

Der Bundestag hat u. a. beschlossen: Der Herstellerabschlag steigt von 7 % auf 15,5 %. Der zusätzliche Abschlag für patentierte Impfstoffe beträgt 9 %. Zudem gilt für diese Schutzimpfungsprodukte von 2027 bis Ende 2030 ein Preismoratorium. Nach vfa-Berechnungen summieren sich die zusätzlichen Belastungen bis 2030 auf rund 4,5 Mrd. Euro.

Mit Ausnahmeregeln den Pharmastandort fördernIn einem Entschließungsantrag fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auf, im Rahmen des Pharma- und Medizintechnikdialoges zu prüfen, welche Ausnahmen beim zusätzlichen Herstellerabschlag möglich sind, um die hiesige Arzneimittelproduktion sowie Investitionen in den Standort zu fördern. Die Umsetzung steht nach der Sommerpause an.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist trotz Änderungen am Gesetzentwurf zugunsten der Kliniken sowie der einmalig 550 Mio. Euro, die die Bundesländer noch rausholten, unzufrieden. „Angesichts der zu erwartenden Mehrkosten für Länder und Kommunen im Umfang von 5 bis 6 Mrd. Euro sind die einmalig 550 Mio. gerade ein paar Tropfen auf den heißen Stein.“ 

42 % der Kliniken fürchten, 2027 insolvent zu werden

Die Länder werden sich auf „Nothilfe-Programme für ihre Kliniken“ einstellen müssen, warnt die DKG. Ansonsten werde der „kalte Strukturwandel“ entscheiden, wo und wie künftig noch Krankenhausversorgung stattfinde. Nach einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts bezeichnen sich 42 % der Hospitäler (Psychiatrien: 11 %) im Jahr 2027 als massiv insolvenzgefährdet.

Für die Vertragsärzteschaft gab es auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens nichts mehr zu gewinnen. Durch die Änderungsanträge sei „alles noch einmal schlimmer geworden“, klagt der KBV-Vorstand. Drei Mrd. Euro würden ab nächstem Jahr weniger zur Verfügung stehen. Ein grober Fehler sei der Wegfall der Angemessenheitsprüfung in der Psychotherapie. Das BMG ignoriere damit die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Die Koalition will sich nach der Sommerpause erneut mit der Psychotherapie beschäftigen. U. a. zur Regelung von Ausnahmefällen für die extrabudgetäre Vergütung bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und von als dringlich festgelegten Fällen.

Obligatorische ­Zweitmeinung

Zur schnelleren Implementierung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens hat der G-BA ab 2028 jährlich zwei weitere mengenanfällige Eingriffe in seinen Richtlinien zu bestimmen. Genannt werden Hüftgelenkersatz und Eingriffe an der Wirbelsäule, ab 2029 Cholezystektomien und Hysterektomien sowie ab 2030 Tonsillotomien/Tonsillektomien und arthroskopische Eingriffe an der Schulter. Das wird viel zusätzliche Arbeitszeit hochqualifizierter Ärztinnen und Ärzte erfordern, erklärt die BÄK.

Ernüchterung auch beim Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Bis zuletzt habe man dafür gekämpft, „zumindest die schlimmsten Kahlschläge“ für Praxen und hausärztliche Versorgung zu verhindern. Doch auch hunderttausende E-Mails von Patientinnen und Patienten an ihre Bundestagsabgeordneten halfen nichts.

Besonders hart getroffen sieht der HÄV die Praxen durch den Honorarabschlag für neu eingeschriebene HzV-Teilnehmende und die teilweise Rückabwicklung der Entbudgetierung. Nicht mehr extrabudgetär vergütet werden u. a. Impfungen, Früherkennungsuntersuchungen und Leistungen, die regional zwischen KVen und Kassen vereinbart werden. Die jährlichen Vergütungszuwächse werden auf die Grundlohnrate begrenzt. Ab 2027 gibt es keine Extra-Vergütung mehr für Organspendeberatung und ePA-Befüllung. Ebenso entfallen Hygienezuschläge und Zuschläge auf die Versicherten- und Grundpauschalen für die Vermittlung eines fachärztlichen Behandlungstermins per Hausarztpraxis oder Terminservicestelle.

In Berlin scheinen viele Arztsitze frei zu werden

Bis zuletzt warnten die KVen. Beispielsweise erwartet die KV Berlin weniger Termine und längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte. „Wir planen mit bis zu 1.000 Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen weniger in der gesamten Stadt. Denn so viele unserer Mitglieder erwägen als Folge der Sparmaßnahmen, ihre Praxis zu schließen.“ 

Rednerinnen und Redner der Regierungskoalition betonten, das Gesetz sei keine Reform, sondern ein notwendiges Spargesetz. Ob sich mit den Einsparungen und Mehreinnahmen die Defizite in der GKV 2029 und 2030 schließen lassen, ist allerdings unklar. Der Blick richtet sich deshalb auf die beabsichtigten Strukturreformen. Die Finanzkommission Gesundheit will ihre Empfehlungen Ende des Jahres vorlegen.

Übrigens: Dass durch die Legislative Menschenleben riskiert werden, ist nicht ungewöhnlich. Z. B. wurden Mitte 2019 E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen. 2024 betrug die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern etwa 12.000. Nun hat der Bundestag zugunsten der Geschädigten beschlossen: Für Halter wird eine Gefährdungshaftung eingeführt. Fahrerinnen und Fahrer sollen haften, wenn sie sich nicht entlasten können.

Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld

Versicherte, bei denen nach ärztlicher Einschätzung eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Wochen zu erwarten ist, können trotzdem mit Zustimmung des Arbeitgebers teilweise weiterarbeiten. Die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt hat mit Einwilligung der oder des Versicherten eine Teil-AU von 25 %, 50 % oder 75 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit festzustellen. In diesem Umfang haben die Versicherten Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber hat die teilweise Arbeitsleistung anteilig zu entlohnen.Die Teil-AU wird als vollständige AU behandelt, wenn der Arbeitgeber die teilweise Betätigung ablehnt oder dem Anliegen der oder des Beschäftigten nicht innerhalb von sieben Tagen zustimmt. Versicherte wie Arbeitgeber können vor Ablauf des attestierten Zeitraums die Teil-AU beenden. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Arbeitsplatzes zur teilweisen Ausübung der bisherigen Tätigkeit besteht nicht.

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