GKV-Spargesetz

KV Berlin stoppt 2027 Niederlassungsförderung

Bericht
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Bisher unterstützt die KV Berlin Neuniederlassungen, Praxisübernahmen oder die Gründung einer Zweigpraxis mit bis zu 70.000 Euro.

Die KV Berlin will auf das GKV-Spargesetz mit einer Leistungskürzung antworten. Sie stoppt ab 2027 Fördergelder für Niederlassungen und Übernahmen.

Bisher unterstützt die KV Berlin Neuniederlassungen, Praxisübernahmen oder die Gründung einer Zweigpraxis mit bis zu 70.000 Euro. Ab 2027 soll damit Schluss sein. Auch die geplante Ausweitung der KV-Praxen will man stoppen.

Beschlossen hat das die Vertreterversammlung (VV) der KV im Vorfeld des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Die Mitglieder der Selbstverwaltung stellen damit klar, dass die Vertragsärzteschaft der Hauptstadt Einsparungen beim Honorar, wie sie das Gesetz vorsieht, ohne Leistungskürzung nicht hinnimmt.

VV-Vorsitzende Dr. Gabriela Stempor und ihre Stellvertreterin Dr. Kerstin Zeise gehen davon aus, dass die Patientinnen und Patienten in Bezirken, wo die hausärztliche Versorgung bereits defizitär ist, aufgrund reduzierter Termine und längerer Wartezeiten die Leidtragenden sein werden.

Verliert Berlin potenzielle hausärztliche Interessenten?

Die beiden Ärztinnen sprechen von „spürbaren Konsequenzen“. „Praxen sind Unternehmen, die nicht endlos strapaziert werden können. Daher werden sie künftig keine weiteren unbezahlten Leistungen erbringen“, bemerken die KV- und VV-Vorstände unisono.    

Durch den Förderstopp besteht die Gefahr, dass sich an einer Niederlassung oder Praxisanstellung interessierte Hausärztinnen und -ärzte künftig in anderen Bundesländern umschauen werden, wo ihre Arbeit weiterhin mit finanziellen Vorteilen bedacht wird. Berlin könnte also Versorgungskapazitäten verlieren. Allerdings fällt es der KV zurzeit auch mit der Förderung sehr schwer, neue Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten für die defizitären Randbezirke zu gewinnen, wie Vorstandsvorsitzender Dr. Burkhard Ruppert berichtet. Er erklärt den Förderstopp mit Auswirkungen des Spargesetzes auf die Handlungsfähigkeit der KV. Laut einer KV-Umfrage befürchten über 90 % der Mitglieder negative Wirkungen für die ambulante Versorgung. Jede und jeder Zweite denkt über eine Praxisaufgabe nach.    

Die VV-Vorsitzenden sehen mit dem Spargesetz auch das Primärversorgungssystem infrage gestellt. Die KV-Praxen könnten eine Schlüsselfunktion einnehmen, sie würden jedoch durch Bürokratie erdrückt. Fünf KV-Praxen in Gebieten mit geringer wohnortnaher Versorgung gibt es, die hohe Inanspruchnahme belegt den Bedarf. Eine Ausweitung scheint nun vom Tisch zu sein.

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