GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

GKV-Sparpaket 2027: Praxen verlieren 2,7 Mrd. Euro

Bericht
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Das geplante GKV-Sparpaket trifft Vertragsärztinnen und -ärzte hart: 2,7 Mrd. Euro weniger 2027, bis 2030 sogar 5 Mrd. Extrabudgetäre Vergütungen fallen weg, längere Wartezeiten drohen.

Das geplante GKV-Sparpaket trifft Vertragsärztinnen und -ärzte hart: 2,7 Mrd. Euro weniger 2027, bis 2030 sogar 5 Mrd. Extrabudgetäre Vergütungen fallen weg, längere Wartezeiten drohen.

Für den Bundeskanzler ist es nicht weniger als eine „historische Sozialstaatsreform“, die dem Gesundheitswesen „für lange Jahre Sicherheit“ bringt. Andere bewerten das geplante Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung eher als „Mogelpackung“.

Die Dankesworte von Bundeskanzler Friedrich Merz über ihre „großartige Arbeit mit Augenmaß, Ehrlichkeit, Empathie, Entschlossenheit und Tempo“ dürften Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gutgetan haben. Denn die laute Kritik der vom Sparpaket Betroffenen reißt nicht ab.

Wie „Hohn“ kommt es dem Ersatzkassenverband vor, dass der Bund 2027 mit 250 Mio. Euro einen „Einstieg“ in die Finanzierung der Bürgergeldkosten wagt – bei einem jährlichen Bedarf von etwa 12 Mrd. Euro –, gleichzeitig aber 2 Mrd. Euro für Familienleistungen im allgemeinen Bundeszuschuss streicht. „Im Ergebnis zieht sich der Bundesfinanzminister damit weiter aus seiner Verantwortung für ein stabil aufgestelltes Gesundheitswesen zurück“, moniert auch Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt.

Reduzierte Grundlohnrate begrenzt die Mehrausgaben

Die vertragsärztliche Versorgung soll 2027 einen Sparbeitrag von 2,7 Mrd. Euro leisten, der bis 2030 auf 5 Mrd. steigt. Ein Faktor, der auch andere Leistungsbereiche betrifft, ist die „einnahmeorientierte Ausgabenpolitik“. Das heißt: Ausgabenzuwächse dürfen maximal der Entwicklung der Grundlohnrate, also der Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je GKV-Mitglied, entsprechen. Zudem wird für die Jahre 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt vorgenommen, weil laut BMG die Grundlohnrate bis 2029 voraussichtlich noch deutlich höher als im langfristigen Schnitt (rund 4 %) liegen wird und damit wesentlich oberhalb der Entwicklung der Kasseneinnahmen (die Zuweisungen wachsen bis 2029 um durchschnittlich 2,5 %).

Einführung der Teil-AU

Es soll künftig drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit geben: 25 %, 50 % und 75 % bezogen auf „Restleistungsfähigkeit“ am Arbeitsplatz. Stimmt der oder die Versicherte sowie der Arbeitgeber einer Teilarbeitsfähigkeit zu, geht damit die Feststellung einer Teilarbeitsunfähigkeit einher. Der G-BA legt Einzelheiten fest, welche Indikationen und Berufsbilder sich für eine Teilarbeitsfähigkeit eignen und welche Ärztinnen und Ärzte eine Einschätzung vornehmen können.

Die Deckelung gilt für EBM-Leistungen. Das wirkt sich laut BMG aber kaum aus, weil das Plus beim Orientierungswert in den vergangenen Jahren stets niedriger ausfiel. Auch für bestehende und neue Leistungen in der selektivvertraglichen HzV gilt die Limitierung.

Da der Anteil der extrabudgetär vergüteten Leistungen an der Gesamtvergütung von 32,5 % in 2015 auf ca. 40 % in 2024 gestiegen ist, tritt das BMG hier auf die Bremse. Das extrabudgetäre Ausgabenvolumen darf nur noch wie die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wachsen. Extrabudgetäre Vergütungen für den via Terminservicestelle empfangenen Termin- oder Akutfall, die Hausarztvermittlung und die offene Sprechstunde werden abgeschafft. Bezahlt werden die Leistungen im Rahmen der MGV – ggf. abgestaffelt. Die zusätzlichen Zuschläge zu den Versicherten- und Grundpauschalen in diesen Konstellationen werden gestrichen.

Kein Geld mehr für folgenlose Organspendeberatungen

Ebenfalls gestrichen wird die extrabudgetäre Vergütung für die Erstbefüllung und die Aktualisierung der elektronischen Patientenakte sowie das Honorar für die Beratung in Hausarztpraxen zur Organ- und Gewebespende. Es werden zwar immer mehr Beratungen abgerechnet, doch eine höhere Spendebereitschaft lässt sich daraus nicht ableiten. Der G-BA hat zu prüfen, ob und wie das Hautkrebsscreening auf ein risikobasiertes Screening umzustellen ist. Die Erstattungsfähigkeit von Homöopathie und Anthroposophie wird aus dem GKV-Katalog gestrichen.

Bei einer starken Ausweitung der entbudgetierten pädiatrischen und hausärztlichen Leistung soll künftig der Fixkostenanteil in den EBM-Kalkulationen abgestaffelt vergütet wird, d.h. die seitens der Krankenkassen fällig werdenden Ausgleichszahlungen vermindern sich („Fixkostendegression“). Der Bewertungsausschuss hat den prozentualen Abschlag festzulegen.

Die „Zuckersteuer“ kommt

Das finden Ärzteschaft und Krankenkassen gut: die angekündigte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028. Sie wird außerhalb des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes geregelt und soll zugunsten der GKV jährlich etwa 450 Mio. Euro einbringen. Erwartet wird, dass die Hersteller ihren Rezepturen künftig deutlich weniger Zucker zufügen. Das soll zu einem Rückgang von Diabetes, Karies und Herz-Kreislauf-Erkrankungen beitragen.

 

Nina Warkens Sparpaket (in Mrd. Euro)

    
 

2027

2028

2029

2030

Deckungslücke für stabilen Zusatzbeitragssatz von 2,9 %

15,3

21,5

31,9

40,4

Entlastung durch Gesetzentwurf

16,3

23,1

31,1

38,1

- davon: Minderausgaben

13,7

18,8

25,1

31,5

bei Leistungserbringern, Herstellern,Krankenkassen

11,2

16,2

22,4

28,7

bei Patientinnen und Patienten

2,5

2,6

2,7

2,8

- davon: Mehreinnahmen

4,3

5,9

6,0

6,1

bei Arbeitgebern

3,1

3,2

3,3

3,3

bei Mitgliedern

1,2

2,7

2,8

2,8

- Bund

-1,8

-1,5

0,0

0,5

Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung

    

Der KBV-Vorstand glaubt, dass die Niedergelassenen keine andere Wahl haben, „als ihre Arbeit an die noch schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen“. KBV und KVen wollen den Praxen dafür Orientierung geben. Der SpiFa erwartet „weniger verfügbare Termine und deutlich längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte“.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) rechnet für 2027 in der Spitze mit einem Honorarausfall von rund 68.000 Euro pro Radiologen. Stark betroffen wären auch HNO (–44.000 Euro), internistische Fachrichtungen (bis –32.000 Euro), Neurologie (–26.000 Euro) und Orthopädie (–23.000 Euro). Bezogen auf die im Zi-Panel berichteten Überschüsse je Praxisinhaber kalkuliert das Zi mit einer Einkommenskürzung für jede bzw. jeden der rund 54.000 Hausärztinnen und -ärzte von rund 5 %.

Der Bundestag müsse das Sparpaket jetzt „zügig beraten“, um es noch vor der Mitte Juli beginnenden Sommerpause verabschieden zu können, so der Bundeskanzler. Änderungen seien möglich, müssten aber finanziell ausgeglichen werden. Das für 2027 prognostizierte GKV-Defizit beträgt ca. 15 Mrd. Euro. Das Sparpaket soll 16,3 Mrd. Euro bringen. Es gebe somit keinen Spielraum mehr „für Korrekturen nach unten“, so Merz.

Bericht

Michael Reischmann

Michael Reischmann

Stellvertretender Chefredakteur Medical Tribune
Michael Reischmann arbeitet seit dem Jahr 2000 für Medical Tribune in Wiesbaden. Er leitet das Ressort Politik & Management und ist stellvertretender Chefredakteur. Studium der Volkswirtschaftslehre (Diplom) und Erwachsenenbildung (M.A.). Brennt Ihnen ein gesundheitspolitisches Thema oder eine betriebswirtschaftliches Problem zur Praxisführung auf den Nägeln, das journalistisch aufgegriffen werden sollte? Melden Sie sich bitte.

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