Altersvorsorgedepot startet 2027
Mehr Renditechancen, einfachere Zulagen und erstmals ein direkter Zugang für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke: Das neue Altersvorsorgedepot soll die private Altersvorsorge stärken. Ärztinnen und Ärzte könnten davon besonders profitieren.
Am 1. Januar 2027 startet mit dem Altersvorsorgedepot ein neues staatlich gefördertes Instrument für die private Altersvorsorge. Die eingezahlten Gelder sollen künftig stärker am Kapitalmarkt angelegt werden. Der Bundestag hat die Einführung des neuen Vorsorgebausteins im Mai beschlossen.
Für Ärztinnen und Ärzte bringt die Reform eine wichtige Neuerung: Erstmals können sie auch staatliche Zulagen erhalten, wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern ihre Altersversorgung ausschließlich über ein Versorgungswerk beziehen.
Höhere Renditechancen durch Kapitalmarkt
Reinhard Pfingsten, Chief Investment Officer der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank), verwies im apoTalk vor allem auf die stärkere Kapitalmarktorientierung. Zusammen mit weniger starren Garantievorgaben könne dies für Anlegende deutlich höhere Renditechancen eröffnen.
Die staatlichen Zulagen sind nach Angaben der apoBank transparenter geregelt als bisher und unabhängig vom Einkommen. Zudem sollen die Kosten für das Standarddepot auf 1 % pro Jahr gedeckelt sein. Wertsteigerungen und Erträge werden in der Ansparphase nicht laufend besteuert, sondern erst nachgelagert in der Auszahlungsphase.
Anlage am persönlichen Risikoprofil ausrichten
Beim Standarddepot sollen grundsätzlich zwei Anlagebausteine vorgesehen sein: ein risikoärmeres Produkt und ein stärker aktienorientiertes Produkt. Anlegerinnen und Anleger können die Gewichtung damit an ihr persönliches Risikoprofil anpassen.
Ein Anspruch auf staatliche Zulagen besteht bereits ab einem Mindestbeitrag von zehn Euro im Monat. Vorgesehen ist ein Zuschuss von 50 % auf Einzahlungen bis 360 Euro jährlich. Für darüber hinausgehende Beiträge bis 1.800 Euro pro Jahr sollen 25 % Zuschuss gewährt werden. Insgesamt sind maximal 540 Euro Zulage jährlich möglich.
Vorgesehen sind außerdem Kinderzulagen von bis zu 300 Euro jährlich je Kind. Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger zwischen 18 und 25 Jahren sollen zudem einmalig einen Startbonus von 200 Euro bekommen. Damit werden neben Familien auch junge Menschen beim Einstieg zusätzlich unterstützt.
Flexible Einzahlungen bleiben möglich
Das Altersvorsorgedepot ist langfristig angelegt. Einzahlungen erfolgen typischerweise über monatliche Sparbeiträge, können bei Bedarf aber angepasst werden. Auch Einmaleinzahlungen sind möglich. Pro Depot dürfen maximal 6.840 Euro im Jahr eingezahlt werden. Da jede Anlegerin und jeder Anleger bis zu zwei Depots abschließen kann, liegt die jährliche Höchstgrenze bei 13.680 Euro.
Eigene Einzahlungen und staatliche Zulagen können steuerlich geltend gemacht werden. Wer den förderfähigen Maximalbetrag von 1.800 Euro pro Jahr investiert und 540 Euro Zulage erhält, kann damit insgesamt 2.340 Euro jährlich absetzen. Erträge bleiben in der Ansparphase bis zum maximalen Sparbetrag steuerfrei. Ob zusätzliche Einzahlungen über den förderfähigen Betrag hinaus sinnvoll sind, hängt laut Pfingsten von der individuellen steuerlichen Situation ab.
Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen müssen bei ihrem jeweiligen Versorgungswerk eine Einwilligung zur Datenübertragung abgeben. Erst dann kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die Förderfähigkeit prüfen. Ohne diese Prüfung werden keine Zulagen gewährt. Die apoBank will diesen Prozess für ihr eigenes Altersvorsorgedepot begleiten.
Förderung soll automatisch fließen
Die Zulage soll nicht jedes Jahr gesondert beantragt werden müssen. Vorgesehen sei vielmehr ein Datenabgleich, über den die Förderung dem Depot automatisch gutgeschrieben wird, so Pfingsten.
Für die Auszahlphase sind mehrere Varianten vorgesehen. Neben einer lebenslangen Rentenzahlung sollen flexible Auszahlpläne möglich sein, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen. Die Auszahlung soll zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen.
Bestehende Verträge nicht vorschnell kündigen
Die apoBank bereitet ein förderfähiges Angebot vor, das zum Start des Altersvorsorgedepots verfügbar sein soll, erklärte Pfingsten. Es soll aus einem Aktienbaustein und einem Rentenbaustein bestehen und breit diversifiziert sein. Die apoBank wolle mit ihrer Lösung unter der Kostengrenze von 1 % bleiben, betonte Pfingsten.
Wer bereits einen Riester- oder Rürup-Vertrag abgeschlossen hat, sollte bestehende Verträge trotz der Vorteile des neuen Altersvorsorgedepots individuell prüfen lassen. Ob Weiterführung, Beitragsfreistellung oder Überführung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Garantien, Kostenstruktur und bereits realisierten Fördervorteilen ab.
Von einer vorschnellen Kündigung eines Riester-Vertrags riet Pfingsten ausdrücklich ab, da sonst Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssten. Als mögliche Optionen wurden eine Beitragsfreistellung oder eine Überführung in das neue Altersvorsorgedepot genannt.