Licht im Nebel der Cloud

Datenschutzbeauftragter betont das Erfüllen des ärztlichen Behandlungsauftrages

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Der Datenschutzbeauftragte bewertete das Vorgehen der Praxis als datenschutzkonform.

Darf eine diabetologische Praxis Patientendaten in ein Cloudsystem hochladen? Jurist Dr. Thorsten Thaysen verweist auf eine Entscheidung des Hessischen Datenschutzbeauftragten zum Behandlungs- und Auftragsverarbeitungsvertrag.