Datenschutzbeauftragter betont das Erfüllen des ärztlichen Behandlungsauftrages
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Darf eine diabetologische Praxis Patientendaten in ein Cloudsystem hochladen? Jurist Dr. Thorsten Thaysen verweist auf eine Entscheidung des Hessischen Datenschutzbeauftragten zum Behandlungs- und Auftragsverarbeitungsvertrag.