Haftungsrisiko

Patientendaten: Was beim Aufbewahren und Vernichten zu beachten ist

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Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patientenakten für mindestens zehn Jahre nach Behandlungsabschluss aufzubewahren.

Ein schwer kranker Patient behauptet nach einigen Jahren, sein Arzt habe die Diagnose zu spät gestellt. Es kommt zum Haftungsprozess – die Patientenakte ist aber schon lange vernichtet. Wer Szenarien wie dieses vermeiden möchte, sollte Aufbewahrungsfristen einhalten.