Drogenscreening: Punktion der Fingerbeere statt Urinkontrolle möglich
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Dürfen Vollzugsbeamte darauf bestehen, beim Urinieren zwecks Drogentest das Genital eines Strafgefangenen zu sehen? Das Bundesverfassungsgericht sagt nein. Der zweite Senat begründete das in seiner Entscheidung mit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts.