Bundesverfassungsgericht

Drogenscreening: Punktion der Fingerbeere statt Urinkontrolle möglich

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Wenn Strafgefangene einwilligen, kann das Drogenscreening statt per Urinprobe durch eine Blutentnahme aus der Fingerbeere erfolgen.

Dürfen Vollzugsbeamte darauf bestehen, beim Urinieren zwecks Drogentest das Genital eines Strafgefangenen zu sehen? Das Bundesverfassungsgericht sagt nein. Der zweite Senat begründete das in seiner Entscheidung mit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

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