Wem gehören die ePA-Daten?

Es gibt keinen „Besitz“ an Daten, aber klare Pflichten für verschiedene Akteure

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Die neue ePA wirft weiterhin Fragen auf: Gibt es ein „Eigentum“ an den Datensätzen? Falls ja: Beim wem liegt es und welche Nutzungsrechte und Pflichten gehen damit einher?

Das deutsche Recht kennt nur ein Eigentum an körperlichen Gegenständen, nicht aber an Daten. Ein vermögensähnliches Recht auf Dateneigentum, nach welchem die Rechte ausschließlich einer bestimmten Person oder Institution zustehen, gibt es nach Ansicht der meisten Juristinnen und Juristen nicht. Soweit die Daten in der ePA also nicht ausnahmsweise etwa durch das Urheberrecht geschützt sind, gehören sie niemandem – weder dem Patienten oder der Patientin noch dem Arzt oder der Ärztin, der Krankenkasse, dem GKV-Spitzenverband oder dem Staat.