Es gibt keinen „Besitz“ an Daten, aber klare Pflichten für verschiedene Akteure
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Das deutsche Recht kennt nur ein Eigentum an körperlichen Gegenständen, nicht aber an Daten. Ein vermögensähnliches Recht auf Dateneigentum, nach welchem die Rechte ausschließlich einer bestimmten Person oder Institution zustehen, gibt es nach Ansicht der meisten Juristinnen und Juristen nicht. Soweit die Daten in der ePA also nicht ausnahmsweise etwa durch das Urheberrecht geschützt sind, gehören sie niemandem – weder dem Patienten oder der Patientin noch dem Arzt oder der Ärztin, der Krankenkasse, dem GKV-Spitzenverband oder dem Staat.