Rabattverträge der Krankenkassen

Fachgesellschaft fürchtet um Migränetherapie

Bericht
|Erschienen am: 
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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min
Migräne betrifft in Deutschland 14,8 % der Frauen und 6 % der Männer

CGRP-basierte Medikamente haben die Behandlung schwerer Migräne bei Erwachsenen in den letzten Jahren entscheidend verbessert, betont die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Sie warnt davor, die Therapiefreiheit bei der Verordnung dieser Präparate stark einzuschränken.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass Krankenkassen und Arzneimittelhersteller bei bestimmten Gruppen patentgeschützter Wirkstoffe – darunter auch die CGRP-basierte Migräneprophylaxe – exklusive Rabattverträge vereinbaren können. Diese Regelung gilt seit dem 30. Juli 2026. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen dieses Rabatt-Präparat verordnen. Für eine Ausnahme brauchen sie eine medizinische Begründung (siehe Kasten). Nur das rabattierte Präparat schützt automatisch vor Regress. Wer ohne medizinische Begründung zu einem anderen Präparat wechselt oder vorgegebene Verordnungsquoten nicht erfüllt, trägt das Regressrisiko.

GKV-Gesetz erschwert individuelle Therapie

Nun sprechen aber etwa 50 % der Patientinnen und Patienten nicht auf die erste CGRP-Therapie an und 30–40% davon brauchen eine weitere Substanz, berichtet die DMKG. Kein CGRP-Wirkstoff sei pauschal überlegen. Für den Therapieerfolg sei entscheidend, dass die Ärztinnen und Ärzte aus einem breiten Spektrum an Behandlungsoptionen auswählen können, erklärt PD Dr. Lars Neeb, Präsident der DMKG und Chefarzt der Klinik für Neurologie am Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel. So ließen sich eine Chronifizierung der Migräne mit hohen Folgekosten verhindern und die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen erhalten.

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