Impfmuffel: Heime durften in der Pandemie hart durchgreifen
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Betreiber von Pflegeeinrichtungen durften auf Basis des damaligen Infektionsschutzgesetzes in der Zeit vom 16. März bis 31. Dezember 2022 Mitarbeiter, die nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft waren, ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen.