Pflegeeinrichtungen

Impfmuffel: Heime durften in der Pandemie hart durchgreifen

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Diese Schutzmaßnahme im Interesse der besonders gefährdeten Personengruppe und der Funktionsfähigkeit der Einrichtung war sachgerecht, bestätigt das BAG die unbezahlte Freistellung.

Betreiber von Pflegeeinrichtungen durften auf Basis des damaligen Infektionsschutzgesetzes in der Zeit vom 16. März bis 31. Dezember 2022 Mitarbeiter, die nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft waren, ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen.