Impfpflicht 

Gesundheitsamt darf COVID-19-Impfnachweis nicht per Verwaltungsakt anfordern

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Die Anforderung eines Impfnachweises per Verwaltungsakt ist laut eines Verwaltungsgerichts rechtswidrig.

Ungeimpfte Praxismitarbeitende und Pflegekräfte müssen dem Gesundheitsamt einen Nachweis über ihren Impfstatus vorlegen. Dies per Verwaltungsakt und Bußgeld durchzusetzen, ist allerdings rechtswidrig, meint ein Verwaltungsgericht.