Gesundheitsamt darf COVID-19-Impfnachweis nicht per Verwaltungsakt anfordern
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Ungeimpfte Praxismitarbeitende und Pflegekräfte müssen dem Gesundheitsamt einen Nachweis über ihren Impfstatus vorlegen. Dies per Verwaltungsakt und Bußgeld durchzusetzen, ist allerdings rechtswidrig, meint ein Verwaltungsgericht.