GKV-Spargesetz: Was die Koalition ändern will
Union und SPD wollen das GKV-Spargesetz nachbessern. Hausarztpraxen und Psychotherapie sollen entlastet werden. Krankenkassen warnen, dass die Korrekturen stabile Beiträge 2027 gefährden.
Kritische Stimmen sprechen wegen der enormen Mittelkürzungen zugunsten der defizitären gesetzlichen Krankenkassen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz lieber vom GKV-Spargesetz. Ob Praxen, Kliniken, Rehaeinrichtungen oder Psychotherapie – aus allen Richtungen wurde vor einer deutlich verschlechterten Versorgung gewarnt. So betonte z. B. der KBV-Vorstand, dass hinter den 2027 im ambulanten Bereich einzusparenden rund drei Mrd. Euro 46 Millionen Behandlungsfälle stecken, die die Praxen nicht bezahlt bekommen. Ab 2030 soll der Sparbetrag auf rund fünf Mrd. Euro jährlich steigen.
KBV sieht weiteren Korrekturbedarf bei der Vergütung
Dass dieses „handwerklich schlecht gemachte Gesetz“ jetzt nachgebessert wird, sei vom Ansatz her richtig, meint der KBV-Vorstand. Die Verbesserungen seien allerdings halbherzig. So stehe etwa die Rückführung der Gelder für Hausarztvermittlungs- und Terminservicefälle etc. in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung noch aus. Der Vorstand begrüßt das Streichen der Fixkostendegression sowie das Beibehalten der extrabudgetären Vergütung für die Psychotherapie.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband findet es „sehr positiv“, dass es nicht zum Fixkostendegressionsabschlag für die HzV-Verträge kommen soll. So werde verhindert, dass eine wachsende Teilnahme an der HzV zur Absenkung der Vergütung je Versichertem führt. Das hätte falsche Anreize gesetzt. Die Streichung des Abschlags sei ein Signal für eine hausärztlich koordinierte Primärversorgung. Ebenso begrüßt wird die Absicht der Koalitionäre, den haus- und kinderärztlichen Fixkostendegressionsabschlag im Rahmen der Regelungen zur Entbudgetierung wieder zu streichen.
Grundsätzlich positiv äußerten sich Stellungnehmende in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Änderungswillen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die zwölf Änderungsanträge betreffen u. a. Psychotherapie, Hybrid-DRGs, Prüfquote für Krankenhausabrechnungen, Verwaltungskosten der Kliniken, Digitale Gesundheitsanwendungen, Zusatzbeiträge, Prüfungen des Medizinischen Dienstes und cannabishaltige Arzneimittel.
Krankenkassen sehen stabile Beiträge 2027 gefährdet
Während Betroffene von den im Spargesetz beschlossenen Einschränkungen auf Leidminderung hoffen, warnen Kassenverbände vor einem Aufweichen. „Es ist zu befürchten, dass die Nachjustierungen am BStabG dafür sorgen werden, dass das geplante Einsparziel nicht erreicht wird“, mahnt der BKK-Bundesverband. Das Ziel, die Beitragssätze in der GKV 2027 stabil zu halten, sei damit ernsthaft in Gefahr, glaubt der Verband der Ersatzkassen. Geäußert werden erhebliche Zweifel, dass das Entlastungsvolumen ausreiche, um die zusätzlichen Ausgaben in der ambulanten Versorgung, der Psychotherapie und im stationären Bereich zu kompensieren
Der AOK-Bundesverband spricht von einer „gesetzgeberischen Schaukelbewegung“. Lob gab es für die beabsichtigte Abschaffung der heutigen Hybrid-DRGs. Die sektorengleiche Vergütung habe insbesondere im vertragsärztlichen Bereich zu teils deutlich überhöhten Honoraren geführt, ohne dass dem ein entsprechender Versorgungsmehrwert gegenüberstand. Dass diese Fehlanreize beendet würden, sei richtig. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt erwidert: Die avisierten kurzfristigen Einsparungen werden das Gesundheitssystem langfristig teuer zu stehen kommen, denn die Ambulantisierung sei einer der wichtigsten strukturellen Hebel für eine effizientere Ressourcennutzung. Das Aus der Hybrid-DRGs bewirke den Fehlanreiz, solche Eingriffe stationär durchzuführen.
Geplant ist, die Nachjustierungen an das noch zu beschließende Gesetz zur Reform der Notfallversorgung anzuhängen. Am 1. Januar könnten sie in Kraft treten.
Cornelia Kolbeck
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