EU-Verbraucherrecht

EU-Verbraucherrecht kann auch Arztpraxen treffen

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„Dabei muss sich aber durch irgendeine Handlung erkennen lassen, dass die Praxis ihre Tätigkeit bewusst auch auf dieses Land erstrecken wollte“, so Hartmann.

Sie betreiben eine weltoffene Arztpraxis und werben auch im europäischen Nachbarland für Ihre Leistungen? Dann sollten Sie unbedingt von den europäischen Regelungen zum Verbrauchergerichtsstand gehört haben.