Kooperation von BMG und Google ist kartellrechtswidrig

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Die prominente Platzierung von gesund.bund.de in den Suchergebnissen wurde untersagt.

Das BMG darf für sein Gesundheitsportal nicht mit Google zusammenarbeiten, entschied ein Gericht. Verlage und Arzneimittelhersteller kritisieren das Portal aus vielen weiteren Gründen massiv.