Leben ist kein Schaden: Arzt haftet nicht für künstlich aufgeschobenen Tod

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Wer lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen möchte, braucht eine Patientenverfügung.

Steht einem Menschen bzw. dem Erben Schmerzensgeld und Schadensersatz zu, weil ein Arzt Leiden mithilfe künstlicher Ernährung verlängert hat? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage verneint. Rechtsanwalt Dr. Welf Kienle aus Koblenz ordnet dieses aktuelle Grundsatzurteil ein.