Lungenkrebsscreening stockt
Das Lungenkrebsscreening ist seit April verfügbar, doch regional fehlen Angebote. Hohe Vorgaben für Radiologie und Zweitbefundung bremsen die Zulassung und verstärken die Unterschiede.
Viele Hausärztinnen und Hausärzte erhalten bereits Anfragen zum neuen Lungenkrebsscreening. Doch obwohl die Niedrigdosis-CT für anspruchsberechtigte gesetzlich Versicherte seit April 2026 verfügbar ist, bleibt das Angebot regional sehr unterschiedlich.
Während Überweisungen etwa in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein und im Saarland möglich sind, fehlen in anderen Regionen weiterhin entscheidende Strukturen. In Hessen gibt es bislang keine genehmigten Erstbefunder, in Schleswig-Holstein kann das Screening ebenfalls noch nicht angeboten werden.
Strenge Vorgaben für die Radiologie
Als Hürde nennen die Kassenärztlichen Vereinigungen vor allem die hohen Anforderungen an die beteiligten Radiologinnen und Radiologen. Erstbefunder, die die Niedrigdosis-CT durchführen und bewerten, müssen zahlreiche fachliche, apparative und organisatorische Kriterien erfüllen. Dazu zählen u. a. Fortbildungsnachweise, Fachkunde im Strahlenschutz, dokumentierte Thorax-CT-Untersuchungen und Voraussetzungen für die verwendeten Geräte.
Ein weiteres Problem ist die vorgeschriebene Zusammenarbeit mit unabhängigen Zweitbefundern. Diese müssen ebenfalls qualifiziert sein und an einer auf Lungenkrebs spezialisierten Einrichtung arbeiten. Weil es sich dabei häufig um Krankenhausärztinnen und -ärzte handelt, benötigen sie für die vertragsärztliche Versorgung oft zunächst eine Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss. Die Verfahren hängen wiederum von der Antragstellung sowie den Sitzungsterminen der Ausschüsse ab.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen rechnen damit, dass das Screeningangebot mit weiteren Genehmigungen in den kommenden Monaten regional wächst. Entscheidend bleibt, ob genügend qualifizierte Erst- und Zweitbefunder zur Verfügung stehen.
Screeningangebot wächst regional unterschiedlich
In Bayern verfügen nach Angaben der KVB bislang 44 Ärztinnen und Ärzte über eine Genehmigung als Erstbefunder. Neun Zweitbefunder sind an fünf Kliniken zugelassen. Weitere Ermächtigungen sollen im September beschlossen werden. Bis Ende des Jahres könnten an den meisten der 20 bayerischen Lungenkrebszentren Kooperationspartner für Erstbefunder zur Verfügung stehen.
Auch in Niedersachsen ist die Versorgung bereits angelaufen: 39 Ärztinnen und Ärzte in zwölf Praxen, MVZ oder Instituten können als Erstbefunder abrechnen. Sieben Radiologinnen und Radiologen stehen dort als Zweitbefunder an Kliniken oder Institutsambulanzen bereit.
In Nordrhein gibt es Genehmigungen für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in 20 Praxen; hausärztliche Überweisungen sind möglich. Die KV erwartet, dass die Angebote mit dem Abschluss laufender Ermächtigungsverfahren zunehmen.
In Brandenburg verfügen derzeit acht Radiologinnen und Radiologen über eine Genehmigung zur Erstbefundung, zwei von ihnen arbeiten in einer Klinik.
Im Saarland wird die Niedrigdosis-CT an drei genehmigten Standorten durchgeführt. Nach Einschätzung der KV reichen diese Kapazitäten angesichts von Bevölkerungszahl und -dichte derzeit für eine flächendeckende Versorgung aus. Bedarf für weitere Standorte oder Genehmigungsverfahren sieht die KV derzeit nicht.
Anders sieht es in Hessen aus: Dort gibt es zwar zwei genehmigte Zweitbefunder, jedoch noch keine Erstbefunder. Überweisungen durch Hausärztinnen und Hausärzte sind deshalb noch nicht möglich.
In Schleswig-Holstein fehlen ebenfalls noch Voraussetzungen bei den Befundern, obwohl mehr als 400 Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich zur Überweisung berechtigt sind.
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