Mahnung für ärztliche Leistung an Arbeitgeber geschickt – Schweigepflicht verletzt

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Auch Zahlungsmuffel haben ein Recht auf Schweigepflicht.

Wer eine Mahnung für eine ärztliche Leistung an den Arbeitgeber des Patienten schickt, kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Er verletzt die ärztliche Schweigepflicht.