MDK-Kodierempfehlung gilt nicht
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Die Diabetes-Klinik Bad Mergentheim hat vor dem Sozialgericht Heilbronn ein Urteil erfochten, das bestätigt, dass die Steatosis hepatis als Manifestation/ Komplikation des Diabetes mellitus und mit der Nebendiagnose K77.8* zu kodieren ist. Das hat Bedeutung für die DRG-Abrechnung und weitere Kodierstreitigkeiten mit dem MDK.