Unfreiwilliger Werbeauftritt

Unfreiwillige Nennung eines Arztes in einer Werbeanzeige ist zulässig

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Der unfreiwillige Werbeauftritt des Arztes ist zulässig.

Man stelle sich vor, ein Arzt blättert durch eine ärztliche Fachzeitschrift und sieht plötzlich seinen eigenen Namen in der Werbeanzeige eines Medikaments stehen, direkt daneben findet sich ein Zitat von ihm. Zugestimmt hat er der Erwähnung nicht – sie kann im Einzelfall aber trotzdem zulässig sein, urteilte das Oberlandesgericht Köln.