Recht auf Sterben vs. Recht auf Leben: Ärztekammer will bei ethischen Grenzfällen assistieren

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Recht auf Leben oder Recht auf Sterben? Bei solchen Fragen kann eine Ethik-Kommission helfen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe wird „Selbsttötung zur Normalität“ machen. Das befürchtet Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und Vorsitzender des Ethik-Komitees. Er ist sich sicher: Die nächsten Ärzte­tage werden sich dieses Themas annehmen.