Beihilfe zum Suizid: Was das Verfassungsurteil für Ärzte bedeutet

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Vor dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgericht war das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben „faktisch entleert“.

Ärzte müssen nicht mehr fürchten, sich nach § 217 StGB strafbar zu machen, wenn sie der Bitte von Patienten nach Sterbehilfe nachkommen. Der Paragraf ist verfassungswidrig. Doch es sind weitere Regelungen zu beachten.