Saubere Diagnosen: Experten raten zu Vergütungsumstellung und ambulanten Kodierrichtlinien

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Der Gesetzgeber hat inzwischen mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz geregelt, dass es unzulässig ist, Vertragsärzten allein für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen eine zusätzliche Vergütung zu zahlen.

Um Manipulationen beim GKV-Finanzausgleich zu vermeiden, schlagen Wissenschaftler dem Bundesgesundheitsminister vor, das Honorar in Selektivverträgen von den dokumentierten Diagnosen zu entkoppeln. Es sollte nur die Mehrleistung (im Vergleich zur Regelversorgung) bezahlt werden.