Digitalgesetz

Sollten die Krankenkassen in ePA-Daten blicken dürfen?

Pro & Kontra
|Erschienen am: 
|Lesezeit: 5 Min
Digitale Behandlungsdaten sichtbar für die Kostenträger? Für viele Ärztinnen und Ärzte ist das ein Politikum.

Ein geplantes Digitalgesetz sieht vor, dass Krankenkassen ihre Versicherten anhand von ePA-Daten auf Gesundheitsrisiken hinweisen dürfen. Ist das sinnvoll oder die Aufweichung der „Gewaltenteilung“ im Gesundheitswesen? Zwei Stimmen prallen aufeinander.

Inhaltsverzeichnis
Gastbeitrag von Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK-Dachverbands

Pro: „An der ärztlichen Therapiefreiheit ändert sich nichts“

Seit dem bundesweiten Start der ePA hat sich klar gezeigt, dass sie mehr sein kann als ein Speicherort für Dokumente. Mit zusätzlichen Funktionen und neuen Ausbaustufen wächst sie zu einer Plattform heran, die Versorgung transparenter und Informationen schneller verfügbar macht.

Die Versicherten haben es selbst in der Hand, ob und wie sie ihre ePA nutzen, wer die darin enthaltenen Informationen sehen darf. Wer möchte, kann komplett widersprechen. Versicherte können aber auch nachvollziehen, welche Informationen vorliegen, welche Stellen darauf zugreifen dürfen und wie sich der eigene Behandlungsweg entwickelt. Das stärkt ihre Rolle im Versorgungsgeschehen. Auch für Ärztinnen und Ärzte ist eine gut gefüllte ePA ein praktisches Werkzeug. Wenn etwa relevante Vorbefunde, Medikationslisten oder Entlassbriefe zeitnah verfügbar sind, können Entscheidungen im Praxisalltag auf einer vollständigeren Informationsbasis getroffen werden.

Krankenkassen sehen bislang vor allem Abrechnungsdaten und damit nur einen Ausschnitt des Versorgungsgeschehens mit einer zeitlichen Verschiebung. Ob ein relevanter Befund vorlag, welche Therapie empfohlen wurde oder ob eine erforderliche Nachkontrolle erfolgt ist, bleibt häufig unklar.

Ziel ist es, Versorgungslücken zu erkennen

Künftig sollen Krankenkassen mit der individuellen Freigabe durch die Versicherten – und nur dann – die vorliegenden medizinischen Informationen in der ePA im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nutzen dürfen. Ziel ist es, Versorgungslücken zu erkennen, gezielte Unterstützungsangebote zu entwickeln und Versorgungsprogramme besser auf den tatsächlichen Bedarf auszurichten. An der ärztlichen Therapiefreiheit ändert das nichts. Die entsprechenden Unterstützungsangebote sollen in der ePA abgebildet werden und für Leistungserbringer und Versicherte einsehbar sein.

So können Krankenkassen Daten stärker dafür nutzen, Personen zu erreichen, die über den ersten Kontaktweg sonst nicht den Weg in Prävention oder in die passende Versorgung finden. Das ist besonders dort hilfreich, wo Hinweise auf Impf­lücken, Vorsorgebedarf, chronische Erkrankungen oder ausbleibende Nachsorge vorliegen. Entscheidend ist dabei eine passgenauere Unterstützung. Die ePA kann helfen, Angebote stärker am tatsächlichen Bedarf auszurichten und Versorgung dort anzuschließen, wo sie bisher zu oft unterbrochen wird.

Betriebsmedizin erreicht auch Personen, die selten zum Arzt gehen

Manche Seiten kritisieren, dass auch Betriebsärztinnen und -ärzte künftig die ePA einsehen könnten. Dem möchten wir entgegnen: Betriebsärztinnen und -ärzte sehen Beschäftigte im Rahmen von Vorsorge- und arbeitsmedizinischen Untersuchungen häufig früh im Verlauf gesundheitlicher Entwicklungen, also schon dann, wenn eine Erkrankung entsteht. Und sie erreichen auch Menschen, die sonst nur selten ärztliche Angebote nutzen. Dabei werden Risikofaktoren, auffällige Vitalparameter oder andere relevante Befunde früh sichtbar. Wenn solche Informationen zukünftig ihren Weg in die ePA finden, lassen sich Prävention, Früherkennung und die Weiterleitung in die haus- oder fachärztliche Versorgung besser miteinander verbinden. So können Doppeluntersuchungen vermieden und wichtige Hinweise entlang des Versorgungspfades gesichert werden.

Betriebsärztinnen und -ärzte sind wie alle Medizinerinnen und Mediziner an die Schweigepflicht gebunden, und Gesundheitsdaten von Beschäftigten unterliegen einem besonders hohen Schutz. Zugriffe auf ePA-Inhalte müssen deshalb auf einen klar definierten medizinischen Zweck beschränkt, datenschutzkonform geregelt und für die Betroffenen nachvollziehbar sein. Zugleich sollte der Zugang so gestaltet werden, dass er im Versorgungsalltag praktikabel ist und die angestrebte engere Verzahnung von Prävention und Behandlung nicht an unnötigen Hürden scheitert.

Anne-Kathrin Klemm

Anne-Kathrin Klemm

Anne-Kathrin Klemm ist Vorständin des BKK Dachverband e.V.
Gastbeitrag von Dr. Barbara Römer, Allgemeinmedizinerin und Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Rheinland-Pfalz

Kontra: „Diese Regelung ­öffnet das Sprechzimmer für die Ohren der Kostenträger“

Als Hausärztin muss ich meinen Patientinnen und Patienten gegenübertreten können mit dem klaren Versprechen: Alles, was Sie mir in diesem Sprechzimmer berichten, ist und bleibt in diesem geschützten Raum! Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wird dieses Versprechen ausgehöhlt. Es ermöglicht Krankenkassen, personenbezogene Daten in der elektronischen Patientenakte ihrer Versicherten auszuwerten und sie auf bestimmte Risiken aktiv hinzuweisen. Das ist fatal! Mit dieser Regelung wird das ärztliche Sprechzimmer für die Ohren der Kostenträger geöffnet. Und nicht nur das: Es ist auch der erste Schritt zu einem kompletten Systemumbau hin zu einer Krankenkassenmedizin, in der nicht mehr nur wir Ärztinnen und Ärzte nach medizinischer Notwendigkeit beraten und über Behandlungen entscheiden, sondern Krankenkassen direkt in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingreifen können. Auf zwei Argumente, die Politik und Kostenträger in diesem Zusammenhang gerne anbringen, will ich an dieser Stelle eingehen.

Patientinnen und Patienten sind sich der Folgen ihrer Einwilligung nicht unbedingt bewusst

Das erste Argument der Krankenkassen lautet „Das ­geschieht alles ja nur nach Einwilligung der Versicherten“. Zwar regelt das GeDIG, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer ePA-Daten durch die Krankenkasse zustimmen müssen. Wie diese Zustimmung eingeholt wird, lässt das Gesetz aber weitestgehend offen. Die Wahrscheinlichkeit ist also sehr hoch, dass die Einwilligung über einen einfachen Klick in der ePA-App „abgefrühstückt“ wird. Vielleicht noch flankiert von einem kurzen Schreiben, das die vielen Vorteile einer Informationsweitergabe hervorhebt. Fakt ist: Die wenigsten Patientinnen und Patienten werden überblicken können, dass sie sich mit ihrer Einwilligung zum gläsernen Versicherten machen.

Eine Parallelstruktur zu den Praxen braucht es nicht!

Als zweites Argument bringen die Kostenträger gerne an: „Der präventive ­Nutzen rechtfertigt den Einblick.“ Die Politik und auch die Krankenkassen haben zuletzt immer wieder den präventiven Nutzen der Regelung hervorgehoben. So ermöglicht das GeDIG nicht nur den direkten Einblick in die ePA. Krankenkassen dürfen, wenn sich bestimmte Risiken aus den Daten ergeben, ihren Versicherten dann entsprechende Hinweise senden.

Hier wird eine Parallelstruktur zu den Praxen geschaffen, die es absolut nicht braucht! Wir kennen die Risikofaktoren unserer Patientinnen und Patienten und natürlich sprechen wir sie aktiv darauf an. Sollte sich daraus ein Präventions- oder auch Therapiebedarf ergeben, leiten wir ihn ein. Beides ist originärer hausärztlicher Versorgungsauftrag!

Essenziell hierbei: Kenntnis und Vertrauen! Beides ist Voraussetzung, um Risiken individuell anzusprechen, daraus ebenfalls individuell passende Empfehlungen zu geben und diese dann auch zu begleiten. Stattdessen werden unsere Patientinnen und Patienten nun vollkommen kontextfrei automatisierte Schreiben per Post erhalten, die z.B. standardisierte Risiken für Herz, Blutdruck und Insulinspiegel aufzählen.

Anschreiben der Kassen verunsichern viele Menschen eher

Ähnliche Standardschreiben durch Krankenkassen gibt es im Übrigen schon heute. Diese sorgen immer wieder für Verunsicherung mit zusätzlichem Beratungsbedarf in der Praxis. Ursächlich für diese Verunsicherung ist das Fehlen eines ganz entscheidenden Faktors: das direkte Gegenüber sowie die Kenntnis der individuellen Situation. Mit dem GeDIG wird diese Tür nun noch weiter geöffnet: weg von individueller ärztlicher Beratung hin zu anlassloser, standardisierter Masseninformation.

Und es droht ein weiteres Szenario: Die Öffnung der ePA für die Kassen lässt die Grenzen zwischen Kostenträgern und Gesundheitsversorgern gefährlich verschwimmen. Sie kann damit zum Eingangstor in ein komplett neues Versorgungssystem werden. Ein System, in dem Versorgung aus Kostenaspekten statt aus medizinischer Notwendigkeit heraus gesteuert werden könnte. Ich sage es mal so: Das wäre dann ein System, in dem ich weder versorgen noch versorgt werden möchte.

Barbara Römer

Barbara Römer

Barbara Römer ist Allgemeinmedizinerin und Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Rheinland-Pfalz.

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