Bedarfsplanungsreform: Verbesserte Versorgung ist das Ziel
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Seit dem 1. Januar 2013 gilt eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie. Sie soll regeln, wie sich in Zukunft die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland verteilen. Während die bisherige Bedarfsplanung aus dem Jahr 1993 dazu gedacht war, eine drohende „Ärzteschwemme“ zu vermeiden, soll die neue Richtlinie den Ärzten nun mehr Planungssicherheit geben und den Patienten einen besseren Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung ermöglichen. Die folgende Übersicht stellt die Änderungen des Bedarfsplanungsrechts und ihre Folgen für die Hausärzte dar.