Vertretung im ärztlichen Notfalldienst ist umsatzsteuerfrei
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Ärztliche Bereitschaftsdienste im Vertretungsfall sind als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen einzustufen. Das sagt der Bundesfinanzhof. Dabei ist nicht das Abrechnungsverhältnis ist entscheidend.