„Den Acker erben Sie, Herr Doktor“

Was das aktuelle BGH-Urteil zu Patientenzuwendungen für die ärztliche Praxis bedeutet

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Besonders betont der BGH die Testierfreiheit – also das verfassungsrechtlich garantierte Recht, frei zu entscheiden, wem man nach dem Tod etwas vererbt.

Ein Patient bedenkt seinen Arzt aus Dankbarkeit bzw. tiefer persönlicher Verbundenheit im Testament. Doch steht dem nicht das berufsrechtliche Verbot entgegen, solche Vorteile anzunehmen? Der BGH hat diese Frage neu beurteilt.