Abrechnung der Herz-Fernüberwachung vereinfacht
Änderung in der PKV: Beim Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz mittels kardialer Aggregate und der kardialen telemedizinischen Funktionsanalyse können nun Kosten für den Transmitter in Höhe von 400 Euro pro Kalenderjahr pauschal separat berechnet werden.
Die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder haben ihre gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz zum 01.01.2026 geändert. Sie gelten bis 31.12.2027.
Wie der PKV-Verband mitteilt, wird die Abrechnung dadurch vereinfacht und ausgeweitet. Denn die bisherige Nutzungspauschale von 100 Euro je Quartal für das Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz wurde zu einer jährlichen Pauschale von 400 Euro zusammengeführt. Zudem gilt diese Pauschale nun auch für Kosten bei telemedizinischen Funktionsanalysen kardialer Aggregate, wie sie etwa bei implantierten Kardiovertern/Defibrillatoren oder bei Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie anfallen. Die Pauschale kann maximal in drei aufeinanderfolgenden Jahren berechnet werden.
„Die Möglichkeit, die Pauschale auch außerhalb des Telemonitorings einzusetzen, stellt eine wichtige Erweiterung dar“, schreibt der PKV-Verband. Sie berücksichtige den wachsenden Bedarf an kontinuierlichen telemedizinischen Bewertungen von kardialen Aggregaten. Alle übrigen Abrechnungsempfehlungen entsprechen den Vorgaben aus dem Jahr 2024.