Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

EBM und GOÄ: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist jetzt am Start

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Telemedizinische Zentren brauchen zur Teilnahme die Genehmigung der KV.

Die Inhalte des „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ samt EBM- und GOÄ-Abrechnungspositionen sind seit Januar 2022 bekannt. Und mit der Qualitätssicherungsvereinbarung von KBV und GKV-Spitzenverband ist nun auch klar, welche Auflagen die telemedizinischen Zentren (TMZ) seit April erfüllen müssen.