Was EBM und GOÄ bei telefonischen Beratungen zulassen
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Nach Abschnitt I 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM sind telefonische Arzt-Patienten-Kontakte Bestandteil der altersgestaffelten gastroenterologischen Grundpauschalen und deshalb nicht gesondert berechnungsfähig. Ruft ein Patient in der Praxis an und man führt mit ihm ein ggf. sogar längeres Gespräch, ist das „gratis“. Es gibt allerdings Ausnahmen, die man kennen sollte!